Organe

Bisher wurden unterschiedliche Varianten eines Organigramms diskutiert. Aktuell befinden sich zwei Varianten in der Diskussion. Eine dritte Variante wird zur Zeit ausgeschlossen.

Zunächst wurden zwei Modelle diskutiert:

Die starke Dachgenossenschaft #

Darstellung: Modell: Starke Dachgenossenschaft

Gebäude und vermietet direkt an die Bewohnenden. Die Bewohnenden sind Mitglied einer Hausgemeinschaft, die die Dachgenossenschaft „berät“. Die Dachgenossenschaft übernimmt die volle Verantwortung und delegiert einzelne Aufgaben durch Verträge an die Hausgemeinschaft.

Durch diese Struktur ergeben sich Vorteile:

  • Mieten fließen direkt und vollständig an DACH
  • Eigene Rechtsform der Hausgemeinschaft nicht zwingend notwendig, da kein Geldfluss. Entsprechend auch keine Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Prüfungen für die Hausgemeinschaft.
  • Rechte + Pflichten der Hausgemeinschaft werden in Satzung und Kooperationsvertrag verankert

Dieses Modell scheint nach aktuellem Stand der Diskussion für unsere Zwecke das geeignete Modell zu sein.

Dezentrale Struktur #

In diesem Modell gehört das Haus der Dachgenossenschaft. Die Dachgenossenschaft schließt mit der Hausgemeinschaft einen Generalmietvertrag für das gesamte Haus. Die Hausgemeinschaft schließt einzelne Mietverträge mit den Bewohnenden.

  • Hausgemeinschaft (HG) nimmt Mieten ein
  • HG behält Geld für Instandhaltung und die meisten Betriebskosten
  • HG gibt nur Verwaltungspauschale (z.B. 50% der Pauschale nach 2. Berechnungsverordnung) an DACH
  • HG gibt Zins und Tilgung an DACH

Hierbei entstehen Probleme:

Probleme:

  • Hausverein betreibt gewerbliche Zwischenvermietung (keine Steuerbefreiung möglich!)
  • Geld liegt bei HG
  • HG muss Rechtsform haben (z.B. Verein)
  • HG muss eigenen Jahresabschluss und Steuererklärung machen
  • Kontakt zum Finanzamt
  • Instandhaltungsmittel, die angespart werden, müssen versteuert werden

Organe #

Innerhalb einer „Starken Dachgenossenschaft“ gibt es zwei Varianten, in denen die Hausgemeinschaft ihren Einfluss in der Dachgenossenschaft ausübt:

ufsichtsrats und damit der Hausgemeinschaften vor:

Die Hausgemeinschaften werden als eigenes Organ in der Satzung verankert und erhalten über die Satzung stärkere operative Einflussmöglichkeiten:

Grundsätzlich gilt es das Bedürfnis der Autonomie und Selbstorganisation der einzelnen Projekte mit der Verantwortung der Dachgenossenschaft auszubalancieren:

Die Reduktion der wirtschaftlichen Verantwortung geht nur über die Abgabe von Autonomie. Mehr Autonomie geht nur über die Übernahme von mehr Verantwortung.

What are your feelings
Updated on 14/04/2025