Einführung in die Vertragsstruktur: Bau/Planung und Nutzung

Das Zusammenwirken der Wohnprojekte mit der Dachgenossenschaft wird durch zwei Verträge geregelt, die den Ablauf des Projekts in aufeinanderfolgenden Phasen gliedern:

Vertrag für die Planungs- und Bauphase
Dieser Vertrag legt die Zusammenarbeit in der Entwicklungs- und Errichtungsphase des Bauprojekts fest. In Phase 1 plant und organisiert das Hausprojekt die bauliche Umsetzung eigenverantwortlich und auf eigene Kosten – inklusive Architektenleistungen, Baubetreuung und Fördermittelanträgen. In Phase 2 übernimmt die Genossenschaft die Rolle der Bauherrin, wird Eigentümerin der Immobilie und realisiert das Projekt auf Basis der vorbereiteten Unterlagen. Der Vertrag regelt dabei sowohl Verantwortlichkeiten als auch die finanziellen Beiträge der Projektmitglieder.

Kooperationsvertrag für die Nutzungsphase
Nach Fertigstellung des Gebäudes definiert der Kooperationsvertrag die langfristige Zusammenarbeit während der Nutzung. Die Genossenschaft bleibt Eigentümerin und Vermieterin der Wohnungen, während das Hausprojekt als selbstverwaltete Hausgemeinschaft agiert. Der Vertrag regelt unter anderem das Nutzungsrecht an Gemeinschaftsflächen, Mitbestimmung bei Mietfragen, Instandhaltungspflichten sowie Aufgabenverteilung und Konfliktlösungsmechanismen.

Zusammen ermöglichen beide Verträge ein solidarisch organisiertes, langfristig sicheres und gemeinschaftlich getragenes Wohnprojekt.

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Updated on 17/04/2025