
Der Eigenanteil eines Projekts umfasst in der Regel die Planungskosten. Diese sind insgesamt von den Mitgliedern des Hausvereins aufzubringen. Sollte des Eigengeld nicht ausreichen, sind entsprechende Direktkredite (Nachrangdarlehn) aufzunehmen.
Jedes nutzende Mitglied muss einen Mindestanteil an den für das Hausprojekt vereinbarten Genossenschafsanteilen zeichnen. Näheres regelt der Kooperationsvertrag. Es steht noch nicht fest, wie hoch der mindeste Eigenanteil (in %) des nutzenden Mitglieds in Bezug auf den gesamten Anteil des zu mietenden Wohnraums sein muss. Sollte das Mitglied diesen Anteil nicht aufbringen können, hat dieses entsprechende Direktkredite auszunehmen.