Ablauf zur Aufnahme eines Projektes in die Dachgenossenschaft

Wie könnte ein Ablauf vom Projekt in die Dachgenossenschaft aussehen? #

Q1/24: Die Baugruppe hat eine GbR als Planungsgesellschaft gegründet (In Klärung ob Verein ausreciht oder doch im Laufe GbR / eGbR nötig wird)

ab Q1/24: Finanzierung der Planungskosten durch die GbR (LPH1+2)

Q2/25: Die Baugruppe stellt mit dem Vorentwurf den Antrag für die Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm. IFB erstellt erste Musterberechnung nach Schätzungen der Baubetreuung

Q3/25: Finanzplan und Eigenkapitalaufstellung werden von der DG in Zusammenarbeit mit P99 geprüft. Die Genossenschaftsanteile werden ermittelt. Der Kooperationsvertrag Planungs- und Bauphase wird  von DG und GbR (Baugruppe) unterschrieben. Einzelne Mitglieder können in die DG eintreten und die 134 KfW Mittel beantragen.

Q4/25: Mittel werden genehmgt und an DG ausgezahlt. Weitergabe der 134 Mittel von der DG an die GbR zur Finanzierung der weiteren Planungskosten (LPH3+4) mittels Kreditvertrag (Mitglieder der Planungs-Gesellschaften (Haus-GbR) haften der DG gegenüber gesamtschuldnerisch (persönlich))

Q1/26: Baugemeinschaft stellt Bauantrag. Baugemeinschaft (in Zusammenarbeit mit DG) stellt Antrag auf Finanzierung bei IFB. Die Baugruppe startet in Zusammenarbeit mit der DG die Abstimmung des Erbbaurechtsvertrages.

Q3/26: Erteilung der Baugenehmigung. Ab jetzt unternimmt die Baugruppe alle Vorbeitungen für den Übergang in Phase 2 des Planungs- und Bauphasenvertrags bzw. für den Übergang in die DG. Das heißt:

  • Einzahlung des restlichen Eigenkapitals in die DG in Form von Genossenschaftsanteilen
  • Aufstellung aller Kosten bis zum aktuellen Zeitpunkt für die Verrechnung der Planungskosten
  • Erstellung einer aktuellen WB
  • Wandelt die GbR in eine eGbR um
  • Eintritt der eGbR in die DG
  • Eintritt aller Mitglieder der Baugemeinschaft in die DG
  • Abschluss des Kooperationsvertrages Nutzungsphase mit der DG

Q4/26: Die Baugruppe geht über in die DG. Das geschieht, in dem sie alle schon erbrachten Leistungen an die DG verkauft. DG schließt Erbbracurechtsvertrag und Finanzierungsverträge mit der IFB über das Projekt ab.

Q1/27: Baubeginn. DG beauftragt Bauleistung und Restplanung (Rest LPH5, LPH6/7, LPH8, ggf. 9)

Von daan bis Ende Bauzeit: Laufende Gestaltung und Planung in Zusammenarbeit mit der Baugruppe und DG, evtl. Zeichnung von weiteren Anteilen durch die Mitglieder des Projekts wegen gestiegener Kosten

Q3/28 Fertigstellung und Bezug. Verwendungsnachweis KfW134 an IFB (ggf. auch länger als 3 Jahre nach Bewilligung)

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Updated on 23/04/2025