
Wenn sich Baugruppen dazu entscheiden, ihre Projkete in eine gemeinsamen Dachgenossenschaft einzubringen, so ist die Verantwortung der Dachgenossenschaft genüber der Autonomie abzuwägen.
Die Dachgenossenschaft übernimmt die Verantwortung für die Förderkredite und Einhaltung der Förderrichtlinie, die daran gebunden sind. Außerdem ist die Leitung der Genossenschaft verpflichtet bau- und brandschutzrechtliche Vorschriften einzuhalten.
Im Innenverhältnis der Hausgemeinschaften soll die Dachgenossenschaft wenig Einfluss ausüben (z.B. Regeln des Zusammenlebens, Gemeinschaftsraum – und Gartegestaltung etc.)
Ein regelmäßiger Haus-TüV soll die Einhaltung der Richtlinien nachweisen.
Im finanziellen wir den Hausprojekten ein Spielraum für operative Instandhaltung eingeräumt, deren Rahmen in einem lfd. Finanzplan festgelegt wird.
Die Organe der Genossenschaft müssen sich über die strategischen Vorhaben (z.B. größere Instandhaltungsmaßnahmen einigen.
Eine Übersicht zu der Aufgabenteilung wird auch in der tabellarischen Rollenbeschreibung gegeben.