Kooperationsvertrag zur Planungs- und Bauphase

Kooperationsvertrag Planungs- und Bauphase #

Der Vertrag für die Planungs- und Bauphase zwischen der Dachgenossenschaft und dem Hausprojekt regelt die Zusammenarbeit beider Parteien bei der Planung und Umsetzung des gemeinschaftlich getragenen Wohnprojekts.

Was wird geregelt? #

Der Vertrag legt in strukturierter Weise folgende Punkte fest:


1. Zweck und Struktur des Projekts #

  • Dreiteilige Zielsetzung:
    1. Planung & Baureife (Phase 1): Das Hausprojekt plant auf eigene Kosten und Verantwortung bis zur Baureife (inkl. Förderanträge etc.).
    2. Grunderwerb & Bau (Phase 2): Die Genossenschaft übernimmt Grundstück und Bau, formal wie wirtschaftlich.
    3. Nutzung (spätere Phase): Die Bewirtschaftung läuft dauerhaft über die Genossenschaft, geregelt durch einen separaten Kooperationsvertrag zur Nutzungsphase.

2. Verantwortlichkeiten des Hausprojekts #

  • Finanzierung der Planung (bis IFB-Zusage).
  • Beauftragung von Architektin und Baubetreuerin.
  • Erstellung und Vorlage einer belastbaren Wirtschaftlichkeitsberechnung.
  • Einbringung des Eigenkapitals über Genossenschaftsanteile (inkl. Möglichkeit von Solidaranteilen).
  • Verzicht auf Entscheidungen, die der Genossenschaft schaden könnten.
  • Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Genossenschaft.

3. Leistungen der Genossenschaft #

  • Bereitstellung eines Unterkontos (für Baukosten etc.).
  • Prüfung und ggf. Anpassung der Wirtschaftlichkeitsberechnung.
  • Antragstellung bei der IFB und Abschluss des Erbbaurechtsvertrags.
  • Vertragsübernahme (Architektur, Planung, Baubetreuung etc.) in Phase 2.
  • Bau und Finanzierung auf eigene Rechnung ab Phase 2.
  • Unterstützung bei Zwischenfinanzierungen für Phase 1.
  • Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur Zustimmung zu allen wesentlichen Projektentscheidungen, es sei denn es besteht ein wichtiger Grund zur Ablehnung.

4. Übergang von Phase 1 zu Phase 2 #

  • Festlegung von Übergabeschritten (z. B. Rechnungsabschluss, Vertragsübernahme).
  • Klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten und Kosten.

5. Kündigungsregelungen #

  • Nur möglich bei Vertragsverletzungen, mit zweimaliger Abmahnung und Fristsetzung.
  • Bei Kündigung in Phase 1: Risiko liegt beim Hausprojekt.
  • Bei Kündigung in Phase 2: Risiko liegt (soweit nicht anders geregelt) bei der Genossenschaft.

6. Schlussbestimmungen #

  • Salvatorische Klausel.
  • Schriftformerfordernis.
  • Anpassungspflicht bei Nichtanerkennung durch Förderstellen (IFB, IBA etc.).

Zusammengefasst: #

Der Vertrag bildet eine rechtlich geregelte Brücke zwischen dem selbstorganisierten Hausprojekt und der institutionellen Struktur der Genossenschaft. Ziel ist es, gemeinschaftliches, langfristig bezahlbares und gefördertes Wohnen zu ermöglichen, wobei die Genossenschaft Eigentümerin bleibt, das Hausprojekt jedoch die inhaltliche und gestalterische Kontrolle über Planung und spätere Nutzung behält.

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Updated on 17/04/2025