Der Kooperationsvertrag zur Nutzungsphase zwischen der Dachgenossenschaft Wilhelmsburg eG und dem Hausprojekt regelt die Zusammenarbeit in der Nutzungsphase eines gemeinschaftlich errichteten Wohnprojekts. Im Fokus steht die gemeinsame Bewirtschaftung des Hauses, das der Genossenschaft gehört und vom Hausprojekt gemeinschaftlich genutzt wird.
Hier eine strukturierte Zusammenfassung der Inhalte:
Zweck und Gegenstand des Vertrags #
- Der Vertrag definiert die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung, Verwaltung und Instandhaltung eines Gebäudes, das im Eigentum der Genossenschaft steht.
- Die Wohnungen und ggf. Gewerbeflächen werden an die Mitglieder des Hausprojekts vermietet.
- Alle übrigen Gemeinschaftsflächen werden dem Hausprojekt zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen.
Nutzungsüberlassung #
- Das Hausprojekt erhält das Recht, das Haus gemeinschaftlich zu nutzen, mit eigenem Hausrecht für nicht einzeln vermietete Flächen.
- Es verpflichtet sich zu transparenter Kommunikation, Kooperation und regelmäßiger Berichterstattung gegenüber der Genossenschaft.
- Die Nutzung darf nicht gewerblich oder diskriminierend sein.
Genossenschaftsanteile / Eigenkapital #
- Das Hausprojekt bringt das erforderliche Eigenkapital über Genossenschaftsanteile ein.
- Bei Baukostenüberschreitungen oder verspäteter Finanzierung sind zusätzliche Anteile zu zeichnen.
- Die Berechnung der Anteile erfolgt nach Nutzfläche der Mitglieder.
Übergabe #
- Die Hausübergabe an Nutzer*innen und das Hausprojekt wird terminlich geregelt.
- Bei Verzögerungen verpflichtet sich die Genossenschaft zur frühzeitigen Information.
Wirtschaftsplan & Rücklagen #
- Grundlage ist ein langfristiger (mind. 35 Jahre) Wirtschaftsplan.
- Die Genossenschaft bildet und verwaltet eine Instandhaltungsrücklage.
- Kleinere Reparaturmaßnahmen bis 1.000 Euro können vom Hausprojekt eigenständig durchgeführt werden.
Vermietung #
- Die Genossenschaft ist formale Vermieterin.
- Das Hausprojekt wird ermächtigt, Mietverträge im Namen der Genossenschaft abzuschließen, unter Einhaltung der IFB-Förderbedingungen.
- Die Genossenschaft informiert das Hausprojekt bei Kündigungen, Leerständen und Unregelmäßigkeiten und behält sich das Nachvermietungsrecht vor.
Mietgestaltung #
- Die Mietpreise werden durch die Genossenschaft festgelegt, unter Berücksichtigung:
- des Wirtschaftsplans,
- der Förderbedingungen,
- eines angestrebten sozialen Mietniveaus.
- Mietminderungen bei sinkenden Kosten fließen in einen Solidarfonds, statt die Miete zu senken.
Instandhaltung & Mitwirkungspflichten #
- Die Genossenschaft ist für wesentliche Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zuständig.
- Das Hausprojekt übernimmt:
- regelmäßige Zustandsüberprüfungen,
- kleinere Reparaturen und Pflegearbeiten,
- Sicherstellung der Verkehrssicherheit,
- laufende Dokumentation und Berichtspflichten.
- Alle fünf Jahre erfolgt ein „Haus-TÜV“ zur gemeinsamen Planung größerer Maßnahmen.
- Bei nicht fachgerechter Durchführung kann die Genossenschaft Maßnahmen auf Kosten des Hausprojekts übernehmen.
Haftung #
- Das Hausprojekt haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vertragsdauer & Kündigung #
- Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit.
- Außerordentliche Kündigung ist bei Vertragsverletzung möglich, z. B.:
- massiver Zahlungsrückstand,
- vertragswidrige Nutzung,
- erheblicher Verstoß gegen die Genossenschaftsregeln.
- Kündigungen bedürfen eines vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens.
Konfliktlösung #
- Ein paritätisch besetztes Vermittlungsgremium wird zur Konfliktlösung eingerichtet.
- Bei Scheitern der Einigung: externe Mediation.
Salvatorische Klausel #
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt den Vertrag insgesamt unberührt.
Zusammenfassung #
Dieser Vertrag schafft den Rahmen für ein langfristig selbstverwaltetes, solidarisches Wohnprojekt, das auf genossenschaftlichem Eigentum basiert. Die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen der Genossenschaft und dem Hausprojekt sind klar geregelt: Die Genossenschaft behält Eigentum und Verantwortung für die Finanzierung, das Hausprojekt erhält umfangreiche Mitgestaltungsrechte bei Verwaltung, Instandhaltung und Belegung. Der Vertrag sichert so dauerhaft günstiges und gemeinschaftlich organisiertes Wohnen in einem solidarischen Rahmen ab.